{"id":95,"date":"2019-07-02T14:14:01","date_gmt":"2019-07-02T12:14:01","guid":{"rendered":"https:\/\/bw-krefeld.de\/v7\/?page_id=95"},"modified":"2019-07-02T14:14:10","modified_gmt":"2019-07-02T12:14:10","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bw-krefeld.de\/v7\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-31 alignright\" src=\"http:\/\/bw-krefeld.de\/v6\/wp-content\/uploads\/2017\/01\/bw_wappen_250x250.png\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"250\">Diese Satzung ist auf der Jahreshauptversammlung am 14. Dezember 2009 verabschiedet worden.<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Tisch-Tennis-Club Blau-Wei\u00df Krefeld 1933 e.V. wurde 1933 gegr\u00fcndet und hat durch Beschluss der Hauptversammlung seinen Namen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld. Er ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Krefeld. Die gek\u00fcrzte Vereinsbezeichnung lautet \u201eTTC Blau-Wei\u00df Krefeld 1933 e.V.\u201c.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der TTC Blau-Wei\u00df Krefeld 1933 e.V. ist ein Amateurverein und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein geh\u00f6rt den Westdeutschen Sportverb\u00e4nden an und bezweckt die F\u00f6rderung des Volkssports und der sportlichen Jugendhilfe, und der damit verbundenen \u00dcbungen nach den Wettkampfbestimmungen der Westdeutschen Landesverb\u00e4nden.<\/p>\n<h2>\u00a7 3<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eink\u00fcnfte d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<h2>\u00a7 4<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 5<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen \u00fcbersteigt, an Essen auf R\u00e4dern.<\/p>\n<h2>\u00a7 6<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vereinsfarben sind Blau und Wei\u00df.<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als Mitglieder werden nat\u00fcrliche und juristische Personen gef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>als aktive Mitglieder,<\/li>\n<li>als passive Mitglieder,<\/li>\n<li>als Ehrenmitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufnahme des Bewerbers erfolgt auf schriftlichen Antrag. Bei Minderj\u00e4hrigen muss der gesetzliche Vertreter seine Zustimmung geben. \u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Durch den Eintritt in den Verein erkennt jedes Mitglied die Satzungen und Beschl\u00fcsse der Versammlungen als f\u00fcr sich bindend an, sowie Satzungen und Beschl\u00fcsse der angeschlossenen \u00fcbergeordneten Fachverb\u00e4nde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die aktiven Mitglieder haben das Recht, alle Einrichtungen des Vereins nach den vom Vorstand erlassenen Richtlinien zu benutzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Passive Mitglieder sind verpflichtet, die Satzungen und Beschl\u00fcsse der Organe zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Stimmberechtigt sind alle Mitglieder \u00fcber 18 Jahre. Mitglieder unter 18 Jahren haben nur in der Jugendversammlung und im Jugendausschuss ein Stimmrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Mitglieder, die sich f\u00fcr den Verein in hervorragender Weise verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragsleistung befreit. In ganz besonderen F\u00e4llen k\u00f6nnen auch Nichtmitglieder, die sich im besonderen Ma\u00dfe um TTC Blau-Wei\u00df direkt oder indirekt verdient gemacht haben, ausgezeichnet und geehrt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand zum Jahresende mit einer dreimonatigen K\u00fcndigungsfrist. Bei Minderj\u00e4hrigen muss der gesetzliche Vertreter hierzu seine Zustimmung geben. Die Mitgliedschaft erlischt auch durch Ausschluss. Dar\u00fcber entscheidet Vorstand in Form einer Abstimmung, die jedoch mit einer zweidrittel Mehrheit erfolgen muss.<\/p>\n<h2>\u00a7 8a<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, bei groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Vereinssatzung und die Satzungen der \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nde, bei Vernachl\u00e4ssigung der Vereinspflichten, wenn es mit Fristsetzung unter Androhung des Ausschlusses ermahnt worden ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein Mitglied muss ausgeschlossen werden, wenn er durch grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten die T\u00e4tigkeit, den Ruf oder das Ansehen des Vereins derart verletzt, dass eine weitere Zugeh\u00f6rigkeit unzumutbar ist. Der Bescheid \u00fcber den Ausschluss ist durch Einschreiben zuzustellen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsentscheid des Vorstandes ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen, beginnend von der Zustellung an, das Einspruchsrecht nochmals beim Vorstand geltend zu machen. Hier\u00fcber entscheidet der Vorstand nunmehr mit dreiviertel der erschienenen Vorstandsmitglieder. F\u00fcr den Betroffenen ruht bis zu dieser Entscheidung die Mitgliedschaft.<\/p>\n<h2>\u00a7 9 Organe<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlungen,<\/li>\n<li>Jugendversammlungen nach Ma\u00dfgabe der Jugendordnung,<\/li>\n<li>der Vorstand,<\/li>\n<li>die Aussch\u00fcsse<\/li>\n<\/ol>\n<p><b>1. Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht dem Vorstand \u00fcbertragen sind. Die Mitgliederversammlung kann eine ordentliche oder eine au\u00dferordentliche sein. Im zweiten Quartal jeden zweiten Jahres hat die Jahreshauptversammlung stattzufinden. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>Diese entscheidet in jedem Falle \u00fcber:<\/p>\n<ul>\n<li>die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresberechnung des Vorstandes.<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Satzung.<\/li>\n<li>Wahl der Vorstandsmitglieder.<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Festsetzung von Sonderumlagen (keine Beitr\u00e4ge).<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes.<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<li>Beitragserh\u00f6hung.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>\u00a7 9a<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcber die Beschl\u00fcsse jeder Mitgliederversammlung ist zu Beweiszwecken eine Niederschrift durch einen von der Versammlung gew\u00e4hlten Protokollf\u00fchrer\/in aufzunehmen. Die Niederschrift ist vom 1. Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer\/in zu unterschreiben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er ist dazu verpflichtet, eine solche Versammlung innerhalb von zwei Monaten einzuberufen wenn dies von 10% der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beantragt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Versammlungen sind beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand ist bei Beschlussunf\u00e4higkeit berechtigt, am gleichen Tage eine weitere Mitgliederversammlung m\u00fcndlich und formlos einzuberufen, die in jedem Falle beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In den Versammlungen werden die Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmgleichheit erfolgt ein zweiter Wahlgang. Endet auch dieser mit Stimmengleichheit, so gilt der Antrag als abgelehnt. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur auf der Jahreshauptversammlung oder auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen 10 Tage vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Hierbei m\u00fcssen mindesten 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Bei Nichterreichen der 50% kann sinngem\u00e4\u00df wie oben erw\u00e4hnt werden. Satzungs\u00e4nderungen zur Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit \u00be Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst werden.<\/p>\n<p><b>2. Jugendversammlung<\/b><\/p>\n<p>Hier\u00fcber befindet die Jugendordnung des Vereins, die Teil dieser Satzung ist.<\/p>\n<p><b>3. Der Vorstand<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand nach Satzung besteht aus dem ersten Vorsitzenden, Kassenwart, dem Sportwart und Jugendwart. Als Vorsitzender gilt gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei mindestens zwei Bewerbungen erfolgt eine geheime schriftliche Wahl.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die weiteren Mitglieder werden anschlie\u00dfend von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Als Beisitzer gilt gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen der Anwesenden auf sich vereint. Auf Wunsch kann auch hier eine geheime Wahl erfolgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB bilden 1. Vorsitzender und Kassierer. Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden mit dem Kassierer.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden formlos einberufen werden. Eine vorherige Bekanntgabe der Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei mindestens drei Stimmen, darunter die Stimme des Vorsitzenden. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist dieser Posten bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung, auf der eine Erg\u00e4nzungswahl stattfindet, durch den Vorstand kommissarisch zu besetzen. Sollte ein Vorstandsmitglied seine Mitgliedschaft w\u00e4hrend seiner Amtszeit vorzeitig aufk\u00fcndigen, so erlischt mit sofortiger Wirkung seine T\u00e4tigkeit im Vorstand.<\/p>\n<h2>\u00a7 10<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vorstandsmitglieder k\u00f6nnen kein weiteres Amt im Verein bekleiden. In Ausnahmef\u00e4llen kann eine befristete Sonderregelung getroffen werden. Bei Abstimmung \u00fcber sein Sachgebiet hat das entsprechende Vorstandsmitglied ebenfalls Stimmrecht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand verwaltet den Verein, \u00fcberwacht die Einhaltung der Satzung, f\u00fchrt Beschl\u00fcsse der Versammlungen aus. Er entscheidet in allen F\u00e4llen, die die Versammlung ihm \u00fcbertragen hat, oder soweit die Versammlung sich die Entscheidung nicht vorbehalten hat.<\/p>\n<h2>\u00a7 11 Kassenpr\u00fcfer<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Von der Jahreshauptversammlung werden zwei Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt. Sie sollen m\u00f6glichst zwei Jahre hintereinander t\u00e4tig sein. Sie haben die Kasse zu pr\u00fcfen und der Jahreshauptversammlung zu berichten, sowie dieser die Ent- oder Belastung des Vorstandes vorzuschlagen.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Aussch\u00fcsse<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aussch\u00fcsse bestehen jeweils aus dem Vorsitzenden des jeweiligen Ausschusses und aus Beisitzern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Sportausschuss<\/b><br \/>\nDer Sportausschuss besteht aus dem Sportwart und allen Mannschaftsf\u00fchrern. Den Vorsitz f\u00fchrt der Sportwart Herren. Der Vorsitzende des Sportausschusses (Sportwart) muss mindestens zweimal im Jahr eine Ausschusssitzung einberufen.<\/p>\n<p>Die Mannschaftsf\u00fchrer vertreten die Interessen ihrer Mannschaftsmitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Jugendausschuss<\/b><br \/>\nDer Jugendausschuss besteht aus dem Jugendwart und den Mannschaftsf\u00fchrern der Jugend- und Sch\u00fclermannschaften. Den Vorsitz f\u00fchrt der Jugendwart. Die Einberufung erfolgt mindestens zweimal im Jahr auf Initiative des Jugendwartes. Der Jugendausschuss ist verantwortlich f\u00fcr die Wahrnehmung der Belange der Jugendlichen.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Beitr\u00e4ge<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Aufnahmegeb\u00fchr sowie der Jahresmitgliedsbetrag sind eine Bringschuld und werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Zahlung hat innerhalb des ersten Quartals eines Jahres im Voraus zu erfolgen. Der Beitrag soll nach M\u00f6glichkeit durch Einzugsverfahren von den Mitgliedern erhoben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ratenzahlungen k\u00f6nnen nur, aufgrund eines schriftlichen Antrages an den Vorstand, genehmigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Vorstand kann im Falle des Unverm\u00f6gens oder des besonderen Vereinsinteresse Mitglieder oder Anw\u00e4rter ganz oder teilweise von der Aufnahmegeb\u00fchr und der Beitragszahlung befreien.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 15 Kasse<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jeder Verein, ob eingetragen oder nicht, hat zumindest zwei Organe, n\u00e4mlich den Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dem Vorstand obliegen dabei die Vertretung des Vereins und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung (\u00a7 27 Abs. 3 BGB). Zu den sachlichen Aufgaben dieser Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung z\u00e4hlen alle mit der Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens in Zusammenhang stehende Ma\u00dfnahmen, und damit auch die Kassenf\u00fchrung. Nach Ma\u00dfgabe dieser Satzung ist hierf\u00fcr innerhalb des Vorstandes ein eigener Kassenwart vorgesehen. F\u00fcr die Kontrolle der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und damit auch die Kassenf\u00fchrung eines Vereins werden in der Regel eigene und fremde Kontrollorgane bestellt. F\u00fcr die Erlangung des Status der \u201eGemeinn\u00fctzigkeit\u201c (\u00a7 51 AO ff.) gelten f\u00fcr jeden Sportverein Voraussetzungen, die erf\u00fcllt werden m\u00fcssen. Hieraus resultiert die satzungsm\u00e4\u00dfig festgelegte Verpflichtung zur Kassen- und damit Buchf\u00fchrung. Die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Buchf\u00fchrung bedeutet, dass die Buchf\u00fchrung vollst\u00e4ndig, richtig und \u00fcbersichtlich sein muss. Gem\u00e4\u00df den Richtlinien der Beh\u00f6rde, Verb\u00e4nde usw. ist es erforderlich, dass eine doppelte Buchf\u00fchrung vorgenommen wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Jahreshauptversammlung verlangt vom Kassenwart eine \u00dcbersicht der Kassenaufzeichnungen, ebenso muss er diese den Kontrollorganen vorlegen. Au\u00dferdem werden aufgrund der Aufzeichnungen Daten f\u00fcr den Haushaltsplan und Voranschlag erstellt. F\u00fcr den Vorstand eines Vereines ist das Vorhandensein eines Haushaltplanes von gro\u00dfem Vorteil.<\/p>\n<h2>Jugendordnung<\/h2>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Jugendordnung ist ein Teil der Satzung des Vereins. Durch sie werden die besonderen Belange der Vereinsjugend geregelt. Ziel und Zweck der Vereinsjugend und deren Grundhaltung sind mit den in der Jugendsatzung der Westdeutschen Sportverb\u00e4nde, aufgef\u00fchrten Grunds\u00e4tze identisch.<\/p>\n<h2>Organe<\/h2>\n<p>Organe der Vereinsjugend sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Vollversammlung;<\/li>\n<li>der Jugendausschuss.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Vollversammlung hat in erster Linie folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Wahl des Jugendleiters;<\/li>\n<li>Wahl des Jugendausschusses;<\/li>\n<li>Festlegung der Richtlinien f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Jugendausschusses und des Jugendleiters;<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber vorliegende Antr\u00e4ge;<\/li>\n<li>Entlastung des Jugendausschusses und des Jugendleiters.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Vollversammlung besteht aus dem Jugendausschuss und den Mitgliedern des Vereins bis zum achtzehnten Lebensjahr. Die ordentliche Vollversammlung tritt einmal im Jahr vor der Jahreshauptversammlung des Vereins zusammen. Zeit und Ort bestimmt der Jugendausschuss. Zu der Versammlung ist mindestens zwei Wochen vorher schriftlich einzuladen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Eine au\u00dferordentliche Vollversammlung kann durch Beschluss des Jugendausschusses, des Vereinsvorstandes oder von 10% der Mitglieder unter achtzehn Jahren abgerufen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Antr\u00e4ge zu Vollversammlung k\u00f6nnen von allen Vereinsmitgliedern bei dem Jugendleiter drei Tage vor der Versammlung eingereicht werden. Die Vollversammlung ist beschlussf\u00e4hig unabh\u00e4ngig von der Anzahl der erschienen Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Alle Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar. Mitglieder des Vereinsvorstandes k\u00f6nnen an der Versammlung teilnehmen. Sie k\u00f6nnen Stellungnahme zu den Antr\u00e4gen abgeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Satzung ist auf der Jahreshauptversammlung am 14. Dezember 2009 verabschiedet worden. \u00a7 1 Name und Sitz Der Tisch-Tennis-Club Blau-Wei\u00df Krefeld 1933 e.V. wurde 1933 gegr\u00fcndet und hat durch Beschluss der Hauptversammlung seinen Namen. Der Sitz des Vereins ist Krefeld. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Krefeld. 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